Brandschutzhelfer – Pflichtbewusst. Geübt. Einsatzbereit.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen. Ziel ist es, Entstehungsbrände frühzeitig zu erkennen und sicher zu bekämpfen. (gemäß ASR A2.2, Abschnitt 6.2)

Warum Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen?

✅ Gesetzliche Vorgabe (DGUV, ASR, ArbSchG)

✅ Mehr Sicherheit für Mitarbeiter und Betrieb

✅ Schutz vor Personen- und Sachschäden

✅ Professionelle Vorbereitung auf den Ernstfall

Aufgaben eines Brandschutzhelfers

🔥 Brände frühzeitig erkennen und melden

🔥 Kleinere Entstehungsbrände sicher löschen

🚨 Evakuierung koordinieren und unterstützen

🚒 Ansprechpartner für Feuerwehr und Einsatzkräfte

🛡️ Prävention fördern: Brandschutzmaßnahmen umsetzen und mitgestalten

Unser Schulungsangebot

✔️ Ausbildung nach den aktuellen Vorschriften (DGUV, ASR A2.2, ArbSchG)

✔️ Theorie + Praxis: inklusive realistischer Feuerlöschübungen an einer mobilen Brandsimulationsanlage

✔️ Durchführung durch erfahrene Ausbilder – z. B. aus dem aktiven Feuerwehrdienst

✔️ Dauer: ca. 4 – 6 Unterrichtseinheiten

✔️ Inhouse möglich: individuelle Termine & Inhalte für Ihren Betrieb

Wir machen Sie einsatzbereit – praxisnah, rechtssicher und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt.

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Unsere Erste-Hilfe-Kurse sind ideal für den Führerschein, berufliche Qualifikationen oder einfach zur Auffrischung Ihrer Kenntnisse. Melde dich noch heute an und sicher dir deinen Platz!

Infomaterial zur Ersten Hilfe